Am Samstag, den 13.05.2023 beginnt um 09:00 Uhr der Grenzgang der Feldgeschworenen an der Gemarkungsgrenze

Untereßfeld – Alsleben.

Treffpunkt: Gemarkungsgrenze Untereßfeld – Obereßfeld – Alsleben „Malm“

Ende: Gemarkungsgrenze Bad Königshofen i. Gr. – Alsleben – Untereßfeld
„Sitzmann“

An der Grenzbegehung können Interessierte gerne teilnehmen.

Die Grundstückseigentümer bzw. Pächter werden gebeten, die jeweiligen Grenzsteine (Gemarkungssteine) bis zum v. g. Termin kenntlich zu machen (Art. 9 Abmarkungsgesetz).

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Der Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen sind der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen.

Bei Nichtbeachtung werden die Grenzsteine von den Feldgeschworenen auf Kosten der beteiligten Grundstückseigentümer gesucht und freigelegt.

Bad Königshofen i. Grabfeld, 29.04.2023
Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld