Personen, die sich zu Kur-, Urlaubs- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt aufhalten, denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten.
Der Kurbeitrag wird nach der Aufenthaltsdauer berechnet. Der Tag der Ankunft und der Abreise werden als insgesamt ein Tag berechnet. Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und ihre Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.