– Grundsteuerreform –
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die bisherigen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft. Für Grundstücke in Bayern wird ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Das neue bayerische Grundsteuerrecht ab dem Jahr 2025 berechnet sich nicht mehr nach dem Wert des Grundstückes, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Das Finanzamt Bad Neustadt a. d. Saale ermittelt weiterhin den Grundsteuermessbetrag. Um diesen berechnen zu können, waren alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld ist an den Festsetzungen des Finanzamtes in den Grundsteuermessbescheiden gebunden. Einwendungen gegen die Berechnung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages sind ausschließlich an das Finanzamt zu richten.
Der endgültige Grundsteuerbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld hat am 10.01.2025 die Grundsteuerbescheide mit den neuen Grundsteuerbeträgen ab 2025 versandt. Da dieses Thema auf großes Interesse stößt und uns eine Vielzahl telefonischer Anfragen erreicht, haben wir einige grundlegende Informationen zur neuen Grundsteuer zusammengestellt. Diese können Ihnen möglicherweise bereits im Voraus Antworten auf Ihre Fragen geben und Unklarheiten beseitigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Anzahl an Telefonanfragen nicht alle Anrufe sofort entgegennehmen können.
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