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Bayerische Gigabit Richtlinie

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden. Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Stadt Bad Königshofen i. Gr. durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt. Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

Verfahrens- /Förderfortschritte:

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Veröffentlichung vom 25.10.2022

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:

Bad Königshofen i. Gr., den 25.10.2022

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Stadt Bad Königshofen i. Gr. und der Telekom Deutschland GmbH

Veröffentlichung vom 25.10.2022

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Stadt Bad Königshofen i. Gr. und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 13.09.2022 unterzeichnet.

Von links: Wolfgang Neumann (Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH), Thomas Helbling (1. Bürgermeister der Stadt Bad Königshofen i. Gr.) Foto: Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld)
Von links: Wolfgang Neumann (Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH), Thomas Helbling (1. Bürgermeister der Stadt Bad Königshofen i. Gr.) Foto: Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld)

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Stadt Bad Königshofen i. Gr. finden Sie hier:

Bad Königshofen i. Gr., den 25.10.2022

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Veröffentlichung 07.10.2022

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 07.10.2022 bei der Stadt Bad Königshofen i. Gr. eingegangen.

Bad Königshofen i. Gr., den 07.10.2022

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Auswahlverfahren – Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Veröffentlichung am 22.07.2022

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Bad Königshofen i. Gr. in seiner Sitzung vom 30.06.2022 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.rnrnDie Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bad Königshofen i. Gr., den 22.07.2022

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Veröffentlichung vom 23.11.2021

Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Stadt Bad Königshofen i. Gr. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

Adressliste zum Auswahlverfahren (Excel-Datei / geschützter Download-Link)*

Adressliste – geschützt

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Stadtgebietes der Stadt Bad Königshofen i. Gr. beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse von

Herr Frank Reichert

E-MAIL frank.reichert@rhoen-grabfeld.de

zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.rnrn rnrnDie Teilnahmeanträge sind bis zum 30.12.2021, 10:00 Uhr bei der KontaktstellernrnStadt Bad Königshofen i. Gr.rnHerrn Christian BregullarnMarktplatz 2rn97631 Bad Königshofen i. Gr.rnrnschriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

Bad Königshofen i. Gr., den 23.11.2021

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Markterkundung – Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Veröffentlichung am 23.11.2021

Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. hat im Zeitraum vom 26.02.2021 bis zum 30.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Bad Königshofen i. Gr., den 23.11.2021

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Markterkundung – Verlängerung der Rückmeldfrist

Auf Antrag eines Netzbetreibers wird die Rückmeldefrist für das Markterkundungsverfahren einmalig bis zum 30.04.2021 verlängert.

Veröffentlichung vom 07.04.2021

Bad Königshofen i. Gr., den 07.04.2021

Thomas Helbling
1. Bürgermeister

Markterkundung – Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayernrn(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198

Veröffentlichung vom 26.02.2021

Die Stadt Bad Königshofen i. Gr. gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt „Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet“ (s.u.) gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 09.04.2021 an folgende Adresse zu richten:

Stadt Bad Königshofen i. Gr.
Herrn Christian Bregulla
Marktplatz 2
97631 Bad Königshofen i. Gr.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Bad Königshofen i. Gr., den 26.02.2021

Thomas Helbling
1. Bürgermeister