Bekanntmachungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Hier informieren wir Sie über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld.
Amtliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen
Aktuell sind keine Einträge in diesem Bereich vorhanden.Allgemeine amtliche Bekanntmachungen
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Kinderland Bad Königshofen i. Grabfeld“ vom 23.05.2024
Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld folgende 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Kinderland Bad Königshofen i. Grabfeld“ vom 23.05.2024:
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Umstufung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg am Spähngraben“ und Widmung des neugebauten Teilstücks, Fl.Nr. 1466, Gemarkung Althausen
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses der Stadt Bad Königshofen i. Gr. vom 21.05.2026 wird der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg „Weg am Spähngraben“ Fl.Nr. 1466, Gemarkung Althausen zur Ortsstraße „Am Spahngraben“ umgestuft.
Das andere neu gebaute Teilstück der Fl.Nr. 1466 der Gemarkung Althausen muss erstmals als Ortsstraße gewidmet werden.
1. Schulverbandsversammlung
Am Mittwoch, den 1. Juli 2026, findet um 14:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses die 1. Schulverbandsversammlung statt.
Informationsversammlung – Dorferneuerung Großeibstadt 7 Gemeinde Großeibstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält am Dienstag,
28. Juli 2026, um 19:00 Uhr, im Gemeindehaus Großeibstadt, Dorfplatz 1, 97633 Großeibstadt
eine Informationsversammlung über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in Großeibstadt.
Hierzu werden alle Bürger und Grundeigentümer von Großeibstadt eingeladen. Die Bürger und Grundeigentümer sollen an der Dorferneuerung intensiv mitwirken. Da die Dorferneuerung für die Gemeinde von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in ihrem Interesse, an der Informationsversammlung teilzunehmen. In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck der Dorferneuerung, die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen im gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereich, über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das voraussichtliche Dorferneuerungsgebiet aufgeklärt. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Zu der Versammlung sind auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale und die landwirtschaftliche Berufsvertretung geladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen Aufschluss zu geben.
Würzburg, 27.05.2026
gez. Michael Manger
Bodenrichtwerte – Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Landkreis Rhön-Grabfeld zum Stichtag 01.01.2026
Landratsamt Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 02.06.2026
– Geschäftsstelle Gutachterausschuss –
– Amtsblatt –
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Landkreis Rhön-Grabfeld zum Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Rhön-Grabfeld hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 die Aktualisierung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen.
Die neuen Bodenrichtwertkarten (Stand: 01.01.2026) können vom 17.06.2026 bis zum 31.07.2026 während der üblichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, 97631 Bad Königshofen, Marktplatz 2, Zi.Nr. 15, eingesehen werden.
Auch über den o. g. Zeitraum hinaus sind die Bodenrichtwerte auf der Internetseite des Landkreises Rhön-Grabfeld kostenfrei einsehbar.
https://www.rhoen-grabfeld.de/themen/wohnen/gutachterausschuss-bodenrichtwerte
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld erteilt auf Anfrage kostenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte.
Lingerfelt
Vorsitzende des Gutachterausschusses
Haushaltssatzung 2026 der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld für das Haushaltsjahr 2026
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026
wurden mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 06.02.2026 (Az.: 2.1-9410-2026) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ab dem Tag der Veröffentlichung digital unter https://bad-koenigshofen.de/buergerservice/bekanntmachungen/ sowie während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld, Marktplatz 2, Zimmer 27, zur Einsicht bereitgestellt.
Bad Königshofen i. Gr., 16.02.2026
Thomas Helbling
1.Bürgermeister
Bekanntmachung – verkaufsoffene Sonntag 2026
Verordnung über den Ladenschluss in der Stadt
Bad Königshofen i. Grabfeld (Ladenschlussverordnung)
vom 15.12.2025
Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister; Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei der Meldebehörde der Übermittlung von Daten in speziell geregelten Fällen zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos.
Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Bekanntmachung – Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts
Er liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld, Zimmer 27, zur Einsichtnahme bereit.
Langfristiger Stromausfall? – Bürgerinformationen zu Maß-nahmen und Anlaufstellen
Was bedeutet kein Strom in der Region?
- Kein Licht
- Keine Heizung
- Keine Kühlung
- Wenig Kommunikation
- Kein sicherer Einkauf
- Kein Geldverkehr
- Reduzierte medizinische Versorgung => Leuchttürme sind Anlaufstellen im Notfall
Anlaufstellen im Notfall
Für alle Bürger/-innen werden zentrale Auflaufstellen eingerichtet. Diese sogenannten „Leuchttüre“ sind im Falle eines langandauernden Stromausfalls rund um die Uhr besetzt. Der Leuchtturm ist Anlauf- und Kontaktstelle für Hilfesuchende. Dort erhalten die Bürger In-formationen und Strom, um z.B. Babynahrung zu erhitzen.
Leuchttürme
- Grabfeld Mittelschule, Wallstr. 51
- Feuerwehrhäuser der Stadtteile Aub, Eyershausen, Gabolshausen, Ipthausen, Merkershausen
- Gemeindehaus Althausen, Untereßfeld
Folgendes sollte man zu Hause haben – Checkliste Stromausfall:
- haltbare Lebensmittel (Gläser, Konserven, Nudeln, Reis, Knäckebrot, Zucker, haltbare Milch und Getränke, Wasser)
- Verbandkasten und Medikamente
- Hygieneartikel (Seife, Zahnbürste, -pasta, Toilettenpapier, Müllbeutel)
- Bargeld
- Taschenlampe, Batterien, Feuerzeug, Kerzen
- Batteriebetriebenes Radiogerät und Ersatzbatterien
- Dosenöffner
- Warme Kleidung, Schlafsack, Wolldecke
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
https://www.bbk.bund.de/