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Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Königshofen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Hier informieren wir Sie über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld.

Amtliche Bekanntmachungen zu den Stadtratssitzungen

Aktuell sind keine Einträge in diesem Bereich vorhanden.

Allgemeine amtliche Bekanntmachungen

07.08.2026

Anordnung – Einschränkung bei der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung

Aufgrund der niedrigen Grundwasserpegelstände mangels ausreichender Niederschläge und der daraus resultierenden nicht unbegrenzten Möglichkeit zur Wasserförderung aus den Brunnen wird es zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Verbandsgebiet erforderlich, die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken.

Es ist daher ab sofort untersagt, Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungs-einrichtung des Zweckverbands für folgende Zwecke zu verwenden:

a) zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasenflächen, Spiel- und Sportplätzen,
b) zum Betreiben von privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen – ausgenommen gewerbliche bzw. öffentlich-rechtlich betriebene Einrichtungen,
c) zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art – ausgenommen ge-werbliche Einrichtungen.
d) zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich ge-nutzten Flächen

Dieses Verbot gilt auch für die Nachspeisung von Regenwasserzisternen aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung für oben genannte Zwecke.

Das Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von gärtnerisch genutzten Flä-chen (Nutzgärten) sollte auf ein Minimum reduziert werden. Gleiches gilt für Zier-gärten, wobei hier für Rasenflächen das Verbot nach Buchst. a) gilt.

Ansonsten werden alle Bürgerinnen und Bürger angehalten, den Wasserverbrauch gering-zuhalten und mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen.

Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Verbrauchseinschränkungen bzw. –verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbuße belegt werden (§ 15 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 24 Abs. 1 Ziff. 4 der Wasserabgabesatzung – WAS).

Bad Königshofen, 05.08.2026

Frank Helmerich
Verbandsvorsitzender

29.06.2026

1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Kinderland Bad Königshofen i. Grabfeld“ vom 23.05.2024

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld folgende 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Kinderland Bad Königshofen i. Grabfeld“ vom 23.05.2024:

16.02.2026

Haushaltssatzung 2026 der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld für das Haushaltsjahr 2026

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026

wurden mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 06.02.2026 (Az.: 2.1-9410-2026) rechtsaufsichtlich gewürdigt. Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ab dem Tag der Veröffentlichung digital unter https://bad-koenigshofen.de/buergerservice/bekanntmachungen/ sowie während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld, Marktplatz 2, Zimmer 27, zur Einsicht bereitgestellt.

Bad Königshofen i. Gr., 16.02.2026

Thomas Helbling
1.Bürgermeister

15.12.2025

Bekanntmachung – verkaufsoffene Sonntag 2026

Verordnung über den Ladenschluss in der Stadt
Bad Königshofen i. Grabfeld (Ladenschlussverordnung)
vom 15.12.2025

13.11.2025

Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister; Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei der Meldebehörde der Übermittlung von Daten in speziell geregelten Fällen zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos.
Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

03.11.2025

Bekanntmachung – Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts

Er liegt während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld, Zimmer 27, zur Einsichtnahme bereit.

28.05.2026

Langfristiger Stromausfall? – Bürgerinformationen zu Maß-nahmen und Anlaufstellen

Was bedeutet kein Strom in der Region?

  • Kein Licht
  • Keine Heizung
  • Keine Kühlung
  • Wenig Kommunikation
  • Kein sicherer Einkauf
  • Kein Geldverkehr
  • Reduzierte medizinische Versorgung => Leuchttürme sind Anlaufstellen im Notfall

Anlaufstellen im Notfall

Für alle Bürger/-innen werden zentrale Auflaufstellen eingerichtet. Diese sogenannten „Leuchttüre“ sind im Falle eines langandauernden Stromausfalls rund um die Uhr besetzt. Der Leuchtturm ist Anlauf- und Kontaktstelle für Hilfesuchende. Dort erhalten die Bürger In-formationen und Strom, um z.B. Babynahrung zu erhitzen.

Leuchttürme

  • Grabfeld Mittelschule, Wallstr. 51
  • Feuerwehrhäuser der Stadtteile Aub, Eyershausen, Gabolshausen, Ipthausen, Merkershausen
  • Gemeindehaus Althausen, Untereßfeld

Folgendes sollte man zu Hause haben – Checkliste Stromausfall:

  • haltbare Lebensmittel (Gläser, Konserven, Nudeln, Reis, Knäckebrot, Zucker, haltbare Milch und Getränke, Wasser)
  • Verbandkasten und Medikamente
  • Hygieneartikel (Seife, Zahnbürste, -pasta, Toilettenpapier, Müllbeutel)
  • Bargeld
  • Taschenlampe, Batterien, Feuerzeug, Kerzen
  • Batteriebetriebenes Radiogerät und Ersatzbatterien
  • Dosenöffner
  • Warme Kleidung, Schlafsack, Wolldecke

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
https://www.bbk.bund.de/