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Bekanntmachung vom 30.01.2026

Bekanntmachung – Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
30.01.2026

Bekanntmachung – Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG

Bekanntmachung der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld über die Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG

Die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld macht gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung im Stadtgebiet mit Ablauf des 09.01.2028 endet.
Unternehmen der Energieversorgung, die an dem Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung bis spätestens

16. April 2026

bei der

Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld
Marktplatz 2
97631 Bad Königshofen i. Grabfeld

einzureichen.

Nach Ablauf der genannten Frist eingehende Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.

Die gemäß § 46a EnWG zur Verfügung zu stellenden Daten können während der üblichen Geschäftszeiten bei der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld angefordert werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Die überlassenen Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden.

Bad Königshofen i. Grabfeld, den 30.01.2026