Bekanntmachung vom 14.04.2026
Bekanntmachung – Vollzug der Wassergesetze: Heilquellenschutzgebiet
Neufestsetzung eines qualitativen bzw. quantitativen Heilquellenschutzgebietes
in den Gemarkungen Aubstadt, Ottelmannshausen, Herbstadt, Großeibstadt, Bad Königs
hofen i.Gr., Ipthausen, Eyershausen, Merkershausen, Althausen und Gabolshausen zum
Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen „UrbaniHeilquelle“ (Heilwasserbrunnen 1)
und „RegiusHeilquelle“ (Heilwasserbrunnen 2) der Stadt Bad Königshofen i.Gr.
vor qualitativen bzw. quantitativen Beeinträchtigungen
Über folgenden Link gelangen Sie auf die in der Bekanntmachung erwähnten Planunterlagen, insbesondere die Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen (inkl. Anlagen),
aus denen sich der Umgriff der Heilquellenschutzgebiete ergibt, die in der Zeit vom 23.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 auf den Internetseiten des Landratsamtes Rhön-Grabfeld eingestellt sind:
Antragsunterlagen Festsetzungen qualitatives bzw. quantitatives Heilquellenschutzgebiet
Im Ordner „11 Vorgeschl. Heilquellenschutzgebiet“ finden Sie in den Dateien „HSG-VO qualitativ_68224.pdf“ und „HSG-VO quantitativ.pdf“ die Vorschläge für die Wasserschutzgebiets-verordnung mit Schutzgebietskatalog qualitatives bzw. quantitatives Heilquellenschutzgebiet.
Die Datei „0_HG-740_B_LU_anonymisiert_F-2025-11-26.pfd“ enthält einen Übersichtslageplan des bestehenden und des vorgeschlagenen Heilquellenschutzgebietes.