Halbzeit im Mikrozensus: 65 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt
in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2026 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie bereits Anfang des Jahres mit unserer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2026 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden die Basis für wichtige politische Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betreffen.
In Bayern werden jährlich insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres hat bereits etwa die Hälfte der Personen an der Erhebung teilgenommen, weitere rund 65 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Ihre Gemeindeverwaltung ist in die Durchführung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese bei Ihnen darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.
Weitere Informationen können Sie über folgenden Link abrufen: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm182/index.html
oder über unseren Download die offizielle Pressemitteilung lesen.
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